Der Bundesverband der Computerspielindustrie (G.A.M.E.) sieht in der angekündigten Novellierung des Jugendschutzgesetzes einen wichtigen Baustein für einen rechtssichern Jugendschutz im Bereich der Online-Spiele.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) hatte am Freitag angekündigt, dass eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes geplant ist. Insbesondere sollen Anbieter von Online-Spielen und - Filmen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Inhalte freiwillig von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) einschätzen zu lassen.

Wer seine Titel der Altersempfehlung der USK entsprechend zusätzlich für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm technisch markiert (taggt), ist vor nachträglicher Indizierung weitest gehend geschützt. Die Alterskennzeichen der USK werden von den Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden ohne Einflussnahme durch die Industrie vergeben.